Widerspruchsverfahren gegen Abwasser

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Stadt Bad Kreuznach verschickt dieser Tage die Eingangsbestätigungen der Widersprüche gegen die Grundlagenbescheide „Abwasser“. Obwohl der Stadt Bad Kreuznach bekannt ist, dass um ein Ruhen des Widerspruches bis zum Abschluss der parallelen Normenkontrollklage gebeten wurde, erscheint es nun sinnvoll, sicherheitshalber eine kurze Begründung des Widerspruchs abzugeben. Sie können dazu den anliegenden Textvorschlag verwenden.

Dr. Kai Michelmann, Ortsbürgermeister

Textvorschlag:

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezugnahme auf meinen/unseren Widerspruch vom…. Aktenzeichen:……. ist festzustellen, dass der angegriffene Grundlagenbescheid auf einer rechtswidrigen Satzung beruht, und daher ohne Rechtsgrundlage ergangen ist. Die Übertragung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung auf die Stadt Bad Kreuznach bedeutet nicht, dass diese in die Lage gesetzt ist, für die Grundstücke in den Ortsgemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg eine vom Stadtgebiet abweichende Satzung für die Bemessung der Entgelte der Abwasserbeseitigung einzuführen. Es wird daher nochmals angeregt, das Widerspruchsverfahren bis zur Entscheidung über das in Kürze zu erwartende Normenkontrollverfahren auszusetzen.

Unterschrift

Ortsgemeinde