Info zu den Abwasserentgeldbescheiden

11.08.2020

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,                                                           

auf der Grundlage der Satzung der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung in den Ortsgemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein Ebernburg vom 4.2.2020 haben Sie als Grundstückseigentümer im April 2020 den „Abwasser“-Grundlagenbescheid erhalten und viele haben dagegen Widerspruch eingelegt. Wie bekannt, strengen die Ortsgemeinden Altenbamberg, Duchroth, Feilbingert, Hallgarten, Hochstätten, Niederhausen, Norheim, Oberhausen und Traisen ein Normenkontrollverfahren gegen die Satzung der Stadt Bad Kreuznach an. In diesem Normenkontrollverfahren wird die Zulässigkeit der Satzungsregelungen durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz überprüft werden. Für den Fall, dass das Oberverwaltungsgericht die Satzung der Stadt Bad Kreuznach für die Ortsgemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg verwerfen wird, würden auch die kürzlich versendeten Grundlagenbescheiden ihre Rechtsgrundlage verlieren.

Nun erhalten Sie aktuell von der Stadt Bad Kreuznach die Abwasserentgeltbescheide, welche die zu zahlenden Entgelte für Abwasser und Niederschlagswasser festsetzen. Auch die Abwasserbescheide basieren auf der oben angeführten Entgeltsatzung und verlieren ihre Rechtsgrundlage, wenn das Oberverwaltungsgericht die Satzung für rechtswidrig erklärt. Unabhängig von laufenden Verfahren besteht Zahlungsverpflichtung, d. h. die ausgewiesenen Entgelte für die Jahre 2017/2018/2019 und 2020 sind bis zum Fälligkeitstermin 15.11.2020 zu zahlen oder einziehen zu lassen. Um jedoch eine Bestandskraft der Entgeltbescheide zu verhindern, insbesondere für den Fall, dass auch die eigentliche Berechnung rechtlich überprüfbar bleibt, ist es ratsam wiederum Widerspruch einzulegen. Wir weisen darauf hin, dass die Ortsgemeinde für ihre eigenen Grundstücke Widerspruch gegen die Entgeltbescheide einlegen wird.

Diese Möglichkeit besteht natürlich auch für Sie als Grundstückseigentümer. Für die Einlegung des Widerspruchs ist es ausreichend, wenn Sie unter Angabe des Kassenzeichens zum Ausdruck bringen, dass Sie gegen den Entgeltbescheid Widerspruch erheben. Eine detaillierte Begründung des Widerspruches ist nicht notwendig. Bitte beachten Sie, dass die Stadt ggf. eine Bearbeitungsgebühr für den Widerspruch i. H. v. ca. 100 € erheben könnte. Wegen der zeitgleichen Überprüfung der Satzung im Normenkontrollverfahren ist es zweckdienlich, darauf hinzuweisen, dass der Widerspruch zunächst nur fristwahrend eingelegt wird. So dürfte keine Bearbeitung und auch keine Gebühr ausgelöst werden. Ein entsprechender Musterwiderspruch, den Sie gerne mit entsprechender Ergänzung (Name, Anschrift und Kassenzeichen) verwenden können, steht auch auf der Homepage der Ortsgemeinde zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Widerspruchsfrist. Diese endet einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides. Über den weiteren Verlauf des Verfahrens werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Mit freundlichen Grüßen 


Dr. Kai Michelmann
Ortsbürgermeister

Anlage:

Widerspruch Abwasserbescheid Stadtverwaltung Bad Kreuznach

Ortsgemeinde