Park- u. Durchfahrtsregelung „alter Ortskern“

In 2017 kam es in Norheim zu 2 Bränden. Am 09.02.2017 im Schäferhof und am 25.11.2017 in der St. Martin Straße. Personen kamen glücklicherweise nicht zu Schaden, aber wie in den Tageszeitungen zu lesen war, „bereitete den Feuerwehren die Parksituation in den engen Straßen des alten Ortskerns beide Male Probleme. Versetzt parkende Fahrzeuge verzögerten die Anfahrt des Tanklöschfahrzeuges aus Rüdesheim. Für den geplanten Aufstellort der Drehleiter mussten 2 Fahrzeuge weggefahren werden. Die Wehr empfahl dem Bürgermeister eine Parkregelung zu finden, die ein Durchkommen der Einsatzfahrzeuge ohne Verzögerung gewährleistet.“ 65! Einsatzkräfte von Feuerwehr Rettungsdienst und Polizei waren am 25.11.2017 im Einsatz.

Auf der Anliegerversammlung am 01.03.2018 in der Rotenfelshalle, an der 108 Bürger teilnahmen, wurde die Situation öffentlich erörtert, die Probleme und Lösungsvorschläge der aktuellen Park- und Durchfahrtssituation gemeinsam mit folgendem Ergebnis besprochen: Die Bürger und der Gemeinderat sind sich darüber im Klaren, dass die Sicherheit aller Bürger, die Erreichbarkeit durch Feuerwehr oder Rettungsfahrzeuge, jederzeit uneingeschränkt gewährleistet sein muss. Das gilt selbstverständlich auch für das Durchkommen der Müllabfuhr oder landwirtschaftliche Fahrzeuge. Dabei muss das Allgemeinwohl über den Einzel-Interessen, ggf. auch individuellen Nachteilen, stehen. Straßen und Bürgersteige sind öffentlicher Verkehrsraum und nicht „Eigentum“ des anliegenden Hausbesitzers. Die konsequente Nutzung und Schaffung von Einstellflächen auf den eigenen Grundstücken, sowie gegenseitige Rücksichtnahme würden die Park- und Durchfahrtssituation deutlich verbessern.

Der Gemeinderat beschließt, im ersten Schritt, die Ordnungsbehörde zu bitten, im Bereich des alten Ortskerns (St. Martin Straße/Rotenfelser Straße/Effengarten/Felderstraße/ Nahestraße/Mühlenstraße/Schäferhof und Backesgasse) KFZ-Stellplätze einzuzeichnen, wo dies straßenverkehrsrechtlich zulässig ist, damit klar ist, wo geparkt werden darf und wo nicht. Darüber hinaus sollen Sperrflächen in den Kurven und an besonders gefährdeten Bereichen eingezeichnet werden, da diese unbedingt freizuhalten sind. In der Praxis soll die nächsten Monate geprüft werden, ob die Kennzeichnung der Stellplätze und Sperrflächen als Maßnahmen für die Verbesserung der Verkehrssicherung ausreichend ist.

Ortsgemeinde