Ausbaumöglichkeiten Kindergarten

Die katholische Kindertagesstätte St. Hildegard in Norheim, Träger ist die kath. KiTa gGmbH Koblenz, hat 65 Plätze in 3 Gruppen, 2 offenen Gruppen mit je 25 Kindern und 1 Gruppe mit kleiner Altersmischung mit 15 Kindern. Davon sind 32 Ganztagsplätze und 19 U3 Plätze. Eigentümer des Grundstücks und des Gebäudes ist die Ortsgemeinde. Im Januar teilte der Träger mit, dass für 2018 nach den Sommerferien mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze zur Verfügung stehen. Aktuell würden 14 Kinder unversorgt bleiben.

Die Bedarfsplanung des Kreises 2017-2019, Stand 31.08.2017, weist einen Bedarf an Kita-Plätzen 2017/2018 in Norheim von 76 Kindern und 2018/2019 von 78 Kindern aus. 2016/2017 war ein Bedarf von 85 Kindern zum 31.08.2016 errechnet. Tatsächlich waren zum gleichen Zeitpunkt 55 Kinder angemeldet. Bisher konnten die Anmeldezahlen daher keinen Ausbau begründen. Da seit 2013 bereits jedes Kind ab dem ersten Geburtstag einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kita oder bei einer Tagespflegeperson hat, muss die Planung sehr kurzfristig erfolgen. Dazu kommt, dass nicht vorhersehbar ist, wie viel Kinder sich tatsächlich anmelden. Grundsätzlich steht zu erwarten, dass der Bedarf in Norheim in ähnlicher Größenordnung wie aktuell, 75-80 Kinder, bleiben könnte. Waren es früher nur drei Jahrgänge im Kindergarten, sind es heute fünf Jahrgänge, was für einen grundsätzlich nachhaltig erhöhten Bedarf spricht.

Für den daraus folgenden Ausbau der Kindertagesstätte gibt es 2 Lösungsvorschläge:

  1. Ausbau des Gemeinderaums, geschätzte Kosten 30.000,00 €, kurzfristig nutzbar/provisorisch
  2. Anbau, geschätzte Kosten 300.000,00 €, langfristig, möglicher Zuschuss bis 145.000,00 €, langfristig, dadurch hohe Verschuldung der Gemeinde, Problem Darstellung der Refinanzierung

Der Gemeinderat beschließt den Ausbau der Kindertagesstätte für eine weitere Gruppe. Umfang, Auflagen, Kosten und Zuschüsse sind im gemeinsamen Gespräch mit Landes- und Kreisjugendamt, sowie beratend mit der Verbandsgemeinde zu klären. Dabei müssen neben dem Rechtsanspruch auch die finanziellen Möglichkeiten der Ortsgemeinde Beachtung finden. Nach Vorliegen der Ergebnisse beschließt der Gemeinderat über die konkrete Ausgestaltung der Maßnahme.

Ortsgemeinde