Bebauungsplanänderung

Der Gemeinderat beschließt gemäß §2 Abs. 1 BauGB unter Beachtung des §22 der Gemeindeordnung RLP die 3. Bebauungsplanänderung für das Teilgebiet „Auf dem Mühlental-Am roten Kreuz“ Flur 5, Ortsgemeinde Norheim. Dort sind 4 Grundstücke der Ortsgemeinde die zum Kauf angeboten werden sollen. Zur planungsrechtlichen Sicherung wird die Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt.

Dr. Kai Michelmann, Ortsbürgermeister

Ortsgemeinde