Abwassergebühren der Stadt Bad Kreuznach

Liebe Norheimerinnen, liebe Norheimer,

Sie erhalten aktuell Schreiben der Stadt Bad Kreuznach zum strittigen Thema „Abwasser“. Diejenigen, welche Widerspruch gegen die Grundlagenbescheide und/oder Entgeltbescheide der Stadt eingelegt haben, werden gefragt, ob sie die Widersprüche aufrecht erhalten wollen oder nicht.

Das OVG Koblenz hat in einem salomonischen Urteil am 02.07.2021 entschieden, dass zum einen die Satzung der Stadt Bad Kreuznach rückwirkend ab 01.01.2017 zwar wirksam ist und damit die Spartenregelung, nämlich unterschiedliche Entgelte für die Stadt Bad Kreuznach und die 9 Ortsgemeinde zu erheben. Zum anderen müssen unsere Abwassergebühren aber spätestens zum 30.06.2024 an die Gebühren der Stadt angeglichen werden. Ein überschaubarer Zeitraum und eine wirklich gute Perspektive.

Der auf der Satzung beruhende Grundlagenbescheid der Stadt ist durch das Urteil bestätigt. Beim jährlichen Entgeltbescheid mögen „Fehler“ enthalten sein, die aber hochwahrscheinlich zu keinen nennenswerten Gebührenreduzierungen führen würden. Wir empfehlen daher beide Widersprüche zurückzunehmen. Die Ortsgemeinde wird dies für ihre Grundstücke tun.

Ihr Dr. Kai Michelmann, Ortsbürgermeister

Ortsgemeinde