Wichtige Informationen für die Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinden Duchroth, Niederhausen, Norheim, Oberhausen und Traisen

zum Thema Abwassergebührenbescheide 2017 und 2018 der Stadt Bad Kreuznach

Abwasserentgeltsatzung der Stadt Bad Kreuznach ist unwirksam
Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat im Normenkontrollverfahren entschieden, dass die Abwasserentgeltsatzung der Stadt Bad Kreuznach für den Bereich der 9 Ortsgemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde BME rechtswidrig und damit unwirksam ist. Antragsteller im Verfahren waren die Verbandsgemeinde Rüdesheim und die Verbandsgemeinde Bad Kreuznach (Rechtsnachfolger der Verbands-gemeinde BME).
Das Gericht hat festgestellt, dass die erforderliche Zustimmung durch die Verbandsgemeinde BME bzw., in diesem Fall der beiden Rechtsnachfolger, nicht vorliegt. Insbesondere hat das Gericht eindeutige Aussagen im Hinblick auf fehlende Zustimmung getroffen. Allein eine Veröffentlichung im Mitteilungsblatt genügt diesen Anforderungen nicht.
Da keine wirksame Satzung als Rechtsgrundlage für die Abwassergebühren-bescheide der Jahre 2017 und 2018 vorliegt, sind diese rechtswidrig und müssen, soweit Widerspruch eingelegt wurde, aufgehoben werden. Sofern uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie informieren.
 
Markus Lüttger                                            Heinz-Martin Schwerbel
Bürgermeister                                             Erster Beigeordneter


Zum ergangenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz informiert die Stadtverwaltung Bad Kreuznach wie folgt:
"( farmacie-romania.com...)
Wir haben unsere Stadtkasse angewiesen, die offenen Fälligkeiten aus den Abwasserentgeltbescheiden der Ortsgemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg nicht mehr abzubuchen.
Auch werden wir keine Mahnungen, Vollstreckungsaufträge oder sonstige Maßnahmen mehr ergreifen.
Dies gilt nicht für alle noch offenen Forderungen bis einschließlich des Veranlagungsjahres 2016 (Gültigkeit der Abwasserentgeltsatzung der VG BME).
(...)"
Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Bad Kreuznach, Tel. 0671 800-215.

Quelle: Webseite Verbandsgemeinde Rüdesheim
Ortsgemeinde