Gottesdienste in Niederhausen und Norheim

Die 7. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (7. CoBeLVO) sieht pro Gottesdienstbesucher eine Grundfläche von 10 qm vor. Außerdem ist ein Abstand von mindestens 1,5 m zwischen den Gottesdienstbesuchern einzuhalten.

Die Kirche in Niederhausen umfasst ca. 115 qm. Es könnten einschließlich Pfarrerin/Pfarrer, Organistin, Küsterin und den durch die Bestimmungen vorgeschriebenen 3-4 Helferinnen/Helfern insgesamt 11 Personen zum Gottesdienst versammelt sein. Folglich könnten nur ca. 4 weitere Personen zum Gottesdienst zugelassen werden.

Ähnlich gestaltet sich die Situation in der Kirche in Norheim, die mit 73 qm noch kleiner ist und in der sich zum Gottesdienst demnach insgesamt 7 Personen versammeln dürfen.

Zusätzlich zu den aufgeführten Restriktionen ist das Singen in Gottesdiensten verboten.

Dennoch möchte der Bevollmächtigtenausschuss mit Ihnen Gottesdienste feiern.

Folgende Andachten sind geplant:                     

Sonntag, 28. Juni,       10:15 h,          in Norheim vor der Rotenfelshalle
Sonntag, 26. Juli,       10:15 h,           in Niederhausen vor der Stauseehalle
Sonntag,23. August,   10:15 h,          in Norheim vor der Rotenfelshalle

 

Für diese Andachten gilt ein Schutzkonzept, dass am Veranstaltungsort aushängt.

Sollten Veränderungen bei den Bedingungen eintreten, unter denen Gottesdienste gefeiert werden können, wird sich der Bevollmächtigtenausschuss erneut beraten.

 

Niederhausen, den 26. Mai 2020
Der Bevollmächtigtenausschuss
für die Kirchengemeinde Niederhausen-Norheim

 

 

 

Kontakt:

Liebe Gemeindeglieder aus Niederhausen und Norheim,

seit dem 01.02.20 ist unsere Pfarrstelle vakant und das Pfarrbüro nicht mehr besetzt. Wir bitten Sie, sich bei Trauerfällen und Anfragen – beispielsweise für Taufen, Hochzeiten, Fahrdiensten –  mit unserer Küsterin, Frau Cornelia Pleitz (Telefon: 06758/8235), in Verbindung zu setzen.

 

 

 

Ortsgemeinde