Freihalten der Wiesengrabflächen

Das Abstellen von Grab-/Blumenschmuck und Grableuchten auf den Grabsteinplatten der Wiesengrabstätten ist nach der Friedhofssatzung nicht gestattet. Dafür gibt es eine gesondert ausgewiesene Fläche am Kopfende des Grabfeldes. Trotzdem wird immer wieder auf den Grabflächen Grabschmuck abgelegt (und stillschweigend geduldet bis zum Beginn der Rasenpflegesaison). Wären sie so nett und räumen nun unverzüglich die Grabflächen. Vielen Dank!

Dr. Kai Michelmann, Ortsbürgermeister

Ortsgemeinde