Anleinpflicht für Hunde

In regelmäßigen Abständen wird auf die Anleinpflicht für Hunde in der Gemarkung und im Ortsbereich hingewiesen. Grundsätzlich kann es durch die regelmäßigen Erinnerungen also niemandem verborgen geblieben sein, dass man seinen Hund beim Spazierengehen im Ort anzuleinen hat. Warum? Weil dies unter Abwägung der Verhältnismäßigkeiten und der Gefahrenabwehr leider notwendig erscheint. Ob Rehkitz im Wald oder der junge Vogel im Nest – wenn Tiere dieser Tage Nachwuchs bekommen, dann gelten für Hund und Halter besondere Regeln. Während dieser sogenannten Brut- und Setzzeit muss der Hund vor allem bei Spaziergängen im Wald und in freier Natur grundsätzlich angeleint sein. Dies gilt in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli. Während der Brut- und Setzzeit stellt der Jagdtrieb des Hundes eine Gefahr für trächtige Tiere und den Nachwuchs dar. Auch 2020 wurden in unserer Gemarkung wieder Rehe durch freilaufende Hunde getötet. Manchmal reicht es auch schon, dass ein Hund ein Junges nur berührt. Der fremde Geruch irritiert die erwachsenen Tiere und lässt sie eventuell den Nachwuchs verstoßen. Vertreibt der Hund brütende Vögel, besteht wiederum die Gefahr, dass die Eier im Gelege auskühlen oder von anderen Tieren zerstört werden. Verstöße gegen die Anleinpflicht werden meist mit Bußgeldern geahndet. Kommt durch den Hund tatsächlich ein Tier zu Schaden, können sogar vier- oder fünfstellige Beträge fällig werden. Aus diesem Grunde, und damit nichts Schlimmeres passiert, bitte ich sie höflich, sich an die Anleinpflicht zu halten. Vielen Dank.

Dr. Kai Michelmann, Ortsbürgermeister

Ortsgemeinde