Seit Anfang Mai sind die Felderstraße und Nahestraße als „Verkehrsberuhigter Bereich“ ausgewiesen und entsprechend beschildert. Was heißt das für die Nutzung: Motorisierte Fahrzeuge und Fahrräder dürfen maximal Schrittgeschwindigkeit fahren, je nach Rechtsprechung 7 km/h, max. 10 km/h, und haben eine erhöhte Sorgfaltspflicht gegenüber Fußgängern. Kinderspiele sind überall erlaubt. Daher achten sie bitte auf spielende Kinder. Beim Herausfahren in die St. Martinstraße besteht Wartepflicht gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern. Außerhalb der markierten Flächen besteht Parkverbot. Bitte beachten Sie die neue Verkehrsregelung.
Dr. Kai Michelmann; Ortsbürgermeister
Bildquelle: Gigillo83, CC BY-SA 4.0 https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0, via Wikimedia Commons