Hygienekonzept Andachten im Freien – Evangelische Kirchengemeinde Niederhausen-Norheim

Stand: 26.05.2020

Die Gottesdienstbesucher*innen werden gebeten nur an der Andacht teilzunehmen, wenn sie sich gesund fühlen und weder sie noch eine andere Person in ihrem Haushalt Erkältungssymptome, Fieber, Durchfall, Geschmacksstörungen oder Halskratzen verspüren.

Zwei von der Kirchengemeinde beauftragte Personen, sorgen dafür, dass jede Person namentlich und mit Anschrift erfasst wird (die Daten werden in einem verschlossenen Umschlag 21 Tage aufbewahrt und auf Verlangen dem Gesundheitsamt ausgehändigt; nach 21 Tagen werden die Daten vernichtet), dass der Platz einzeln betreten wird, dass beim Betreten des Platzes ein Mund-Nase-Schutz getragen wird (ggfs. Wird ein Mund-Nase-Schutz unentgeltlich zur Verfügung gestellt)
dass vor Betreten des Platzes die Hände gemäß aushängender Anleitung desinfiziert werden.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass zu jeder Zeit ein Mindestabstand von 1,50 m zu Personen eingehalten werden muss, die nicht der eigenen Lebensgemeinschaft angehören.

Eine weitere von der Kirchengemeinde beauftragte Person sorgt dafür,

  • dass der Platz einzeln betreten wird,
  • dass die Besucher*innen den ihnen angewiesenen markierten Platz einnehmen,
  • dass bei einer „Doppelbelegung“ durch Familienangehörige der nächste vorgesehene Platz frei bleibt,
  • dass der Mund-Nase-Schutz während der Andacht nicht abgenommen wird.

Die Belegung erfolgt von vorne nach hinten.

Das Verlassen des Andachtsraumes nach der Andacht erfolgt in umgekehrter Reihenfolge.

Klingelbeutel und Ausgangskollekte werden für die Dauer der Corona-Prävention in einem Körbchen am Ausgang gesammelt. Der Betrag wird hälftig dem Klingelbeutel und der Ausgangskollekte zugeteilt.

Für die Dauer der Corona-Prävention findet kein Abendmahl statt.

Mindestens zwei von der Kirchengemeinde beauftragte Personen sorgen dafür, dass beim Verlassen des Platzes die Hände nach aushängender Anleitung desinfiziert werden, und weisen darauf hin, dass auch nach Verlassen des Andachtsraumes die gesetzlich vorgeschriebene Abstandsregel einzuhalten ist.