Anleinpflicht für Hunde – Brut- und Setzzeit

In regelmäßigen Abständen wird auf die Anleinpflicht für Hunde in der Gemarkung und im Ortsbereich hingewiesen. Warum? Weil dies unter Abwägung der Verhältnismäßigkeiten und der Gefahrenabwehr leider notwendig ist, besonders jetzt. Ob Rehkitz im Wald oder der junge Vogel im Nest – wenn Tiere dieser Tage Nachwuchs bekommen, dann gelten für Hund und Halter besondere Regeln. Während dieser sogenannten Brut- und Setzzeit muss der Hund vor allem bei Spaziergängen im Wald und in freier Natur grundsätzlich angeleint sein. Weil der Jagdtrieb des Hundes eine Gefahr für trächtige Tiere und den Nachwuchs darstellt. Auch im letzten Jahr wurden in unserer Gemarkung wieder Rehe durch freilaufende Hunde getötet. Manchmal reicht es auch schon, dass ein Hund ein Junges nur berührt. Der fremde Geruch irritiert die erwachsenen Tiere und lässt sie eventuell den Nachwuchs verstoßen. Vertreibt der Hund brütende Vögel, besteht wiederum die Gefahr, dass die Eier im Gelege auskühlen oder von anderen Tieren zerstört werden. Aus diesem Grunde, und damit nichts Schlimmeres passiert, bitte ich sie höflich, sich an die Anleinpflicht zu halten. Vielen Dank.

Dr. Kai Michelmann, Ortsbürgermeister

Ortsgemeinde