Versammlung der Jagdgenossenschaft
Einladung
Am Dienstag, dem 10.03.2026, findet um 19.00 Uhr in der Rotenfelshalle
eine Versammlung der Jagdgenossenschaft statt, zu der alle Grundstückseigentümer/innen von bejagbaren Grundflächen eingeladen sind.
Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd ruht (befriedete Bezirke) gehören der Jagdgenossenschaft nicht an und sind somit nicht
teilnahmeberechtigt. Die Versammlung ist nichtöffentlich.
Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bericht des Jagdpächters
3. Bericht des Kassenwartes
4. Beratung und Beschlussfassung über den Vollzug des Landesjagdgesetzes; Festlegung der Abschussregelung für das kommende Jagdjahr
5. Mitteilungen und Anfragen
Die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen werden gebeten, rechtzeitig
zu der Versammlung zu erscheinen. Bei Verhinderung kann sich eine
Jagdgenossin und ein Jagdgenosse mit schriftlicher Vollmacht durch
eine volljährige Person, die auch Jagdgenossin/Jagdgenosse ist, vertreten lassen. Eine Person kann höchstens 3 Jagdgenossinnen/Jagdgenossen vertreten. Jagdgenossin/Jagdgenosse ist jeder Eigentümer
von Grundflächen, die zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk Norheim
gehören und bejagbar sind.
55585 Norheim
Der Jagdvorstand
Für die Jagdgenossenschaft Norheim
Bekanntmachung
Das Genossenschaftskataster der Jagdgenossenschaft Norheim liegt in
der Zeit vom 23.02.2026 bis 08.03.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim, Nahestraße 63, Zimmer 302 a, 55593 Rüdesheim
während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Einwände bedürfen der Schriftform.
Das Jagdkataster ist die Grundlage für die Ermittlung der bejagbaren
Grundflächen für die nächste Jagdgenossenschaftsversammlung am 10.03.2026.
Ausschließlich Jagdgenossinnen und Jagdgenossen haben Einsicht in
das Jagdkataster, um die Grundstücke im Jagdbezirk einzusehen.
Die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen müssen sich durch Vorlage
des Personalausweises ausweisen.
Das ausliegende Jagdkataster gilt am Tage der Versammlung als
verbindlich.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass das Genossenschaftskataster zugleich Stimmliste für die Genossenschaftsversammlung ist, zu
der nachstehend eingeladen wird.